Förderrichtlinien für die Verteilung der Erträge der Imhof-Stiftung
Vorbemerkung:
Eine Stiftung soll etwas
Zusätzliches oder Besonderes fördern.
Richtlinien:
·
Der Stiftungszweck (§2 der Satzung)
muss eingehalten werden.
Auszug aus der Satzung §2
1.
die Förderung der pastoralen Arbeit in der Kath.
Filialkirchengemeinde
St. Maria, Birkenhard, insbesondere der
sonntäglichen Gottesdienste
sowie der Ministranten-, Jugend- und Seniorenarbeit
und
2.
die Erforschung und Vermittlung der Kirchen- und Ortsgeschichte
von
Birkenhard. Dabei soll auch die Arbeit
der Vorfahren der Stifter,
Bürgermeister Friedrich Imhof und Bürgermeister Karl Imhof sowie
das Wirken von
Ehrenbürger Pfarrer Karl Imhof, einfließen.
3.
Sollten nicht sämtliche Erträge zur Erfüllung dieser Zwecke
benötigt
werden, können diese in Ausnahmefällen
nachrangig auch zur Förderung
der Kunst und Kultur in Birkenhard verwendet
werden.
·
Gefördert
werden Projekte, Aktivitäten und Investitionen in Birkenhard bzw.
für den Ortsteil oder die Kirchengemeinde Birkenhard.
·
Für alle
Projekte, Aktivitäten und Investitionen muss ein Finanzierungsplan
vorgelegt
werden. Das Kuratorium kann Bestätigungen der anderen
Geldgeber verlangen.
·
Sofern
Folgekosten entstehen, muss geklärt sein, wer die Folgekosten
übernimmt.
·
Bei den
Veranstaltungen und Veröffentlichungen ist der Sponsor, die
Imhof-Stiftung, zu
erwähnen.
·
Das Kuratorium
kann von sich aus für besondere Projekte und Aktivitäten
auch im Nachhinein
Zuschüsse verteilen.
· Das Kuratorium kann, innerhalb der Stiftungssatzung, Ausnahmen zulassen.
· Diese Richtlinien können veröffentlicht werden.
Birkenhard, den 2. Juli 2010