Förderrichtlinien für die Verteilung der Erträge der Imhof-Stiftung

Vorbemerkung:
Eine Stiftung soll etwas Zusätzliches oder Besonderes fördern.

 Richtlinien:
·
         Der Stiftungszweck (§2 der Satzung) muss eingehalten werden.
Auszug aus der Satzung  §2

1.     die Förderung der pastoralen Arbeit in der Kath. Filialkirchengemeinde
    St. Maria, Birkenhard, insbesondere der sonntäglichen Gottesdienste
    sowie der Ministranten-, Jugend- und Seniorenarbeit und

2.     die Erforschung und Vermittlung der Kirchen- und Ortsgeschichte von
    Birkenhard. Dabei soll auch die Arbeit der Vorfahren der Stifter,
    Bürgermeister Friedrich Imhof und Bürgermeister Karl Imhof sowie
    das Wirken von Ehrenbürger Pfarrer Karl Imhof, einfließen.

3.    Sollten nicht sämtliche Erträge zur Erfüllung dieser Zwecke benötigt
    werden, können diese in Ausnahmefällen nachrangig auch zur Förderung
    der Kunst und Kultur in Birkenhard verwendet werden.

·         Gefördert werden Projekte, Aktivitäten und Investitionen in Birkenhard bzw.
      für den Ortsteil oder die Kirchengemeinde Birkenhard.

·         Für alle Projekte, Aktivitäten und Investitionen muss ein Finanzierungsplan
      vorgelegt werden. Das Kuratorium kann Bestätigungen der anderen
      Geldgeber verlangen.

·         Sofern Folgekosten entstehen, muss geklärt sein, wer die Folgekosten
      übernimmt.

·         Bei den Veranstaltungen und Veröffentlichungen ist der Sponsor, die
      Imhof-Stiftung, zu erwähnen.

·         Das Kuratorium kann von sich aus für  besondere Projekte und Aktivitäten
      auch im Nachhinein Zuschüsse verteilen.

·         Das Kuratorium kann, innerhalb der Stiftungssatzung, Ausnahmen zulassen.

·         Diese Richtlinien können veröffentlicht werden.

 

Birkenhard, den  2. Juli 2010